| Dienstleistungen haben auch bei uns ihren Preis: Für die Gültigkeit des Benutzerausweises können Sie zwischen einer Jahres- und einer Quartalsgebühr wählen. Sollten Sie die von Ihnen entliehenen Medien nicht fristgerecht zurückgeben, werden - auch ohne schriftliche Aufforderung - Versäumnisgebühren fällig. Alle anfallenden Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle. |
1. | Benutzergebühren | |
| Tarif A: Jahresgebühren (Benutzerausweis freigeschaltet für 1 Jahr) | |
| Die Zahlung einer Jahresgebühr schließt für ein Jahr die kostenlose Ausleihe aller Medien ein. | |
1.1 | Benutzer ab 18 Jahren, juristische Personen | 19,00 EUR |
1.2 | Ehepaare und Familien eine gemeinsame Jahresgebühr, jedoch eigene Benutzerausweise für Ehepaare sowie Eltern und Kinder unter 18 Jahren | 27,00 EUR |
1.3 | Jugendliche von 13 - 17 Jahre | 8,00 EUR |
1.4 | Kinder unter 13 Jahren | 4,00 EUR |
| | |
| Ermäßigung auf Jahresgebühren (Tarif A) | |
1.5 | Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr | |
1.51 | 18 Jahre bis 21 Jahre | 12,00 EUR |
1.52 | 22 Jahre bis 27 Jahre | 14,00 EUR |
| | |
1.6 | Bezieher von Arbeitslosengeld I, Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII | |
1.61 | Einzeltarif Erwachsene | 12,00 EUR |
1.62 | Ehepaar- und Familientarif | 16,00 EUR |
| | |
1.7 | Inhaber der bayerischen Ehrenamtskarte | 10% auf Jahresgebühr |
1.8 | Asylbewerber mit gültiger Aufenthaltsgestattung bis zur Anerkennung ihres Asylantrages | 0,00 EUR |
| | |
| oder alternativ: Tarif B: Quartalsgebühr | |
| für 3 Monate Benutzungsberechtigung | 6,00 EUR |
2. | Ersatzausweis/Ausleihe ohne Ausweis | |
2.1 | pro Ersatzausweis | 2,50 EUR |
2.2 | Ausleihe ohne Vorlage des Benutzerausweises | 0,50 EUR |
3. | Versäumnisgebühr pro entliehenem Medium Mahnpauschale | |
3.1 | Fristüberschreitung von mehr als einer Woche | 1,00 EUR |
3.2 | Fristüberschreitung von mehr als zwei Wochen | 2,50 EUR |
3.3 | Fristüberschreitung von mehr als drei Wochen | 5,00 EUR |
3.4 | Mahnpauschale (im Mahnfall pro Benachrichtigung zusätzlich zu entrichten) jeweils bei erster und zweiter Mahnung | 1,00 EUR |
3.5 | bei dritter Mahnung | 3,00 EUR |
4. | Vormerkung | |
| Gebühr pro vorgemerktem Medium, fällig mit Bereitstellung | 1,00 EUR |
5. | Medienersatz | |
| Den Schadensersatz für verlorene, beschmutzte, beschädigte oder veränderte Medien bestimmt die Stadtbücherei nach pflichtgemäßem Ermessen. Grundlage hierfür ist der Wiederbeschaffungswert der Medien. Zusätzlich wird bei wiederzubeschaffenden Medien eine Bearbeitungsgebühr fällig. | |
6. | Adressänderung | |
| Bei einer nicht gemeldeten Adressänderung sind für die Ermittlung der neuen Anschrift die dabei entstandenen Auslagen zu ersetzen. | |
7. | Ersatz eines Schließfachschlüssels | |
| pro Schlüssel | 30,00 EUR |
8 | Inkrafttreten | |
| Die Gebührenordnung tritt am 01.07.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Stadtbücherei vom 01.07.2016 außer Kraft. Die Gebührenordnung wird durch Aushang in der Stadtbücherei sowie durch Abdruck im städtischen Rathausjournal veröffentlicht. | |
| | |
| Bamberg, den 06.06.2019 | |
| Für die Erzdiözese Bamberg Domvikar Dr. Heinrich Hohl | |
| Für die Stadt Bamberg Bürgermeister Dr. Christian Lange
| |
| 
|
|